Dienstleistung

Prüfen von Kraftbetriebenen Fenstern, Türen, und Toren
Die Berufsgenossenschaften fordern eine jährliche Prüfung an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren. Auszug: "Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden".
Diese Vorschrift gilt ohne Einschränkung für alle Gewerbetreibenden. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Bei der Prüfung wird das Tor auf seine Sicherheit und seinem Zustand geprüft. Es wird ein Protokoll erstellt und eine Prüfplakette angebracht.
Unsere Leistungen
- • Terminplanung und Terminabsprache
- • Einsatzort: Deutschlandweit
- • Gerätenummerierung nach System
- • Lückenlose Dokumentation der Prüfungen per EDV
- • Reihenfolge der Prüfung
- • Neuaufnahme