Beauftragte Person Straßenverkehr – Schulung gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Beauftragte Person – Straßenverkehr

Schulung gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Schulung gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Nutzen

Sie befördern häufig Gefahrgut wie Diesel, Benzin, Säuren, Laugen, Gasflaschen, Lacke, Kleber oder ölverschmierte Putzlappen usw. Für den Transport dieser und anderer gefährlicher Güter müssen besondere Vorschriften beachtet werden, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen im Falle eines Unfalls kommt. Die Vorschriften für den Gefahrguttransport sind trotz aller Bemühungen unübersichtlich und sehr komplex. Zur Gewährleistung der geforderten Sicherheit verlangt der Gesetzgeber wiederholte Schulungen der mit dem Gefahrguttransport (beauftragte Personen) und sonstigen verantwortlichen Personen. Hierbei möchten wir Ihnen Helfen!

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an zukünftige beauftragte Personen oder sonstige verantwortliche Personen in Betrieben, die eigenverantwortlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen.

Inhalt

  • Rechtsvorschriften
  • Grundlagen des Transports gefährlicher Güter
  • Verantwortliche Möglichkeiten der Erleichterung unter Einhaltung der Vorschriften
  • Beförderungs- und Begleitpapiere
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Grundlagen der Ladungssicherung/Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Checkliste

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung

Buchungsnummer

189

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