Ausbildungen für den Gefahrguttransport

Die Beförderung von gefährlichen Gütern unterliegen den gesetzlichen Regelungen zum Gefahrguttransport

Ausbildungen Gefahrgut

Unser Angebot für den Transport von Gefahrgut

Der Gefahrguttransport befasst sich mit der Beföderung von gefährlichen Gütern. Gefährliche Güter sind dabei Stoffe, von den aufgrund Ihrer Eigenschaften beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt werden können. Jede Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen unterliegt dem Gefahrstoffförderungsgesetz (GGBefG).

Basiskurs – Anerkannter IHK-Lehrgang

für Gefahrgutfahrer

Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit Beförderungen gefährlicher Güter verbunden sind.

Aufbaukurs Tank

Für Gefahrgutfahrer

Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit Beförderungen gefährlicher Güter verbunden sind.

Aufbaukurs Klasse 1

Für Gefahrgutfahrer

Gefahrgutfahrer dürfen nur dann gefährliche Güter der Klasse 1 befördern, wenn sie zusätzlich zum Basiskurs an einem Aufbaukurs für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 teilgenommen haben.

Aufbaukurs Klasse 7

Für Gefahrgutfahrer

Beim Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7. Der Aufbaukurs Klasse 7 muss zusätzlich zum Basiskurs absolviert werden.

Beauftragte Person – Straßenverkehr

Schulung gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Sie befördern häufig Gefahrgut wie Diesel, Benzin, Säuren, Laugen, Gasflaschen, Lacke, Kleber oder ölverschmierte Putzlappen usw. Für den Transport dieser und anderer gefährlicher Güter müssen besondere Vorschriften beachtet werden, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen im Falle eines Unfalls kommt.

Basiskurs – Gefahrgutbeauftragter

Allgemeiner Teil/Verkehrsträger Straße

Ihre erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang sichert Ihnen die erforderliche Sachkunde und das profunde Wissen, damit Sie künftig die Funktion eines Gefahrgutbeauftragten der Verkehrsträger Straße und Schiene ausüben können.

Fortbildung – Anerkannter IHK-Lehrgang

für Gefahrgutbeauftragte

Die Fortbildungsschulung und das Bestehen der IHK- Prüfung ist notwendig zum Erhalt der Befugnisse, Gefahrgutfahrzeuge fahren zu dürfen.

Unterweisung gemäß Kap. 1.3. und Abschnitt 8.2.3 ADR

ADR-Schulung

Kapitel 1.3 ADR fordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind unterwiesen sein müssen

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